Biosphärenreservat Südost-Rügen
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Naturdenkmale im Biosphärenreservat Südost-Rügen werden überprüft

3. Februar 2021

Derzeit werden alle Naturdenkmale im Biosphärenreservat Südost-Rügen auf ihren Zustand geprüft. Bei den insgesamt 48 Naturdenkmalen handelt es sich meist um imposante Bäume. Viele von ihnen sind mehrere hundert Jahre alt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Biosphärenreservatsverwaltung überprüfen dabei vor Ort, ob sich die Naturdenkmale sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden oder ob gezielte Pflege- und Schutzmaßnahmen nötig sind. Auch der Zuwachs der Bäume wird genau dokumentiert.

Naturdenkmale sind gemäß des Landesnaturschutzgesetzes M-V „Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist“.

Die Festsetzung bezieht dabei auch ausdrücklich die für den Schutz notwendige Umgebung der Naturdenkmale mit ein. Alle Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Schädigung der Naturdenkmale führen, sind daher nicht erlaubt.

In Mecklenburg-Vorpommern sind Naturdenkmale durch kleine fünfeckige Schilder mit einer Eule gekennzeichnet und so leicht erkennbar. Sie befinden sich nicht nur im öffentlichen Raum, sondern häufig auch in privatem Eigentum.

Eigentümer von Grundstücken im Biosphärenreservat, die besondere Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen (bis zu 5 Hektar) aufweisen, können sich an das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen wenden, um deren Eignung für eine Unterschutzstellung als Naturdenkmal prüfen zu lassen.

Neben den lebenden Naturdenkmalen im Biosphärenreservat sind auch besondere Steine, wie der rund 1600 Tonnen schwere Buskam vor Göhren oder der Breitenstein in den Zicker Bergen, als Naturdenkmal klassifiziert.

 

Biosphaerenreservat_Kontrolle_Naturdenkmale 

Sybille Tonn und Franko Adam bei der Prüfung eines Naturdenkmals in der Nähe von Lancken-Granitz