Biosphärenreservat Südost-Rügen
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Neue Kernzonen im Biosphärenreservat

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, im Biosphärenreservat Südost-Rügen Kernzonen (Schutzzone I) auszuweisen. Dazu wird die „Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat Südost-Rügen“ geändert.

Die bestehenden Kernzonen der Granitz und der Insel Vilm werden erweitert, in der Goor entsteht eine neue Kernzone. Diese Kernzonen werden in der Verordnung auf Karten dargestellt.

Modellregionen nachhaltiger Entwicklung

Biosphärenreservate sind charakteristische Natur- und Kulturlandschaften und Modellregionen nachhaltiger Entwicklung. Die Kernzonen sind die am strengsten geschützten Bereiche im Biosphärenreservat und dienen in erster Linie dazu, Lebensräume und Arten in ihrer Entwicklung zu schützen. Mit der Erweiterung hat das Biosphärenreservat Südost-Rügen auf 3,1 % seiner Fläche Kernzonen.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat alle Informationen zur Erweiterung der Kernzonen im Biosphärenreservat Südost-Rügen einschließlich der Übersichts- und Detailkarten auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Die Unterlagen werden zusätzlich in folgenden amtsfreien Gemeinden und Ämtern öffentlich ausgelegt:

  • Stadt Putbus
  • Amt Mönchgut-Granitz
  • Gemeinde Ostseebad Binz

In der Zeit vom 2. Mai bis einschließlich 2. Juni 2023 erfolgt in der Verwaltung des Biosphärenreservates Südost-Rügen (Putbus, Circus 1) darüber hinaus eine öffentliche Auslegung der Unterlagen während der üblichen Dienstzeiten (Mo.-Do.: 9:00 – 15:30 Uhr; Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr).

Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit kann jede Person schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Auslegungsstellen Bedenken oder Anregungen vorbringen. Schriftliche Stellungnahmen können auch direkt an das

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und UmweltMecklenburg-Vorpommern

Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Forsten

Paulshöher Weg 1

19061 Schwerin

gerichtet werden.

Naturwaldflche_NSG_Goor

Naturwaldfläche im NSG Goor