Biosphärenreservat Südost-Rügen
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Information über die Pflicht zur Abgabe der elektronischen Rechnung

Ab dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) i.V. mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (§ 99 GWB) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, für alle Leistungen die öffentlichen Auftraggebern in Rechnung gestellt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Auftragswert.

Eine per E-Mail gesendete Rechnung in Schriftform (z.B. als PDF) gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der ERechVO M-V.

Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE Plattform für Rechnungssteller) nutzen. Für die Nutzung der Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die so genannte Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Durch die Leitweg-ID ist jede öffentliche Stelle (Rechnungsempfänger) eindeutig identifizierbar und verifiziert.

Die Leitweg-ID erhalten Sie vom jeweiligen Rechnungsempfänger und sie muss in der Rechnung angegeben werden.

 

 

Leitweg-ID Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen: 13-L69210001000-86

 

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Links:

 

Informationen vom eGo-MV

 

https://verzeichnis.erechnung-mv.de/