Kernzonen
Blockstrand bei Groß Zicker
Namen der Kernzonen
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Insel Vilm einschließlich der sie umgebenden Wasserfläche mit Ausnahme der Siedlungsfläche, des Hafens und der Hafenzufahrt in den Grenzen nach Absatz 5 Satz 3 der Biosphärenreservatsverordnung
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nördlicher Teil der Granitz zwischen Binz und Sellin einschließlich der Küste und eines Teils der angrenzenden Wasserfläche, die seewärts durch eine Linie 100 Meter von der Mittelwasserlinie begrenzt ist, in den Grenzen nach Absatz 5 Satz 3 der Biosphärenreservatsverordnung
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westliche Waldfläche der Goor in den Grenzen nach Absatz 5 Satz 3 der Biosphärenreservatsverordnung
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Kliff und Laubwaldfläche am Zickerschen Höft